Finden Sie hier viele Information und Bezeichungen über Reifen und Felgen.
Nachdem immer wieder die selben Fragen auftauchen, hier einmal eine kleine Zusammenstellung der wichtigsten Bezeichnungen von Reifen!
Auf die Bezeichnungen von Felgen gehe ich weiter unten ein!
Hierbei handelt es sich im Folgenden um Reifen für PKW und LKW, andere Reifen wie für Quad, Krad, Landwirtschaftl. Zugmaschinen und Erdbewegungsmaschinen haben teils andere Bezeichnungen, teils aber auch die selbe Systematik mit speziellen zusätzlichen Bezeichnungen, auf welche auch teilweise eingegangen wird.
Auf die alten Bezeichnungen, z.B. 4.00-16, oder Spezielle wie TRX-Bereifung wird hier nicht eingegangen.
Folgender Link führt zu einem guten Ratgeber und technischen Infos zu Reifen ( ca. 2,4 MB, pdf-Datei):
Conti-Reifenhandbuch
Falls der Link nicht funktionieren sollte :
http://www.conti-online.com/generato...dex_uv_de.html --> Kundendienst-->Technische Fragen --> Techischer Ratgeber
Eine beispielhafte, recht gängige Reifenbezeichnung:
175 / 70 R 13 78 T
175: Reifenbreite in mm
70 : Verhältnis in % von Reifenbreite zur Höhe. D.h. die Höhe der Reifenwand, gemessen von der Innenwulst bis zur Lauffläche beträgt hier ca. 122 mm.
Dies symbolisiert den " Querschnitt" eines Reifens.
Die sogenannten " Niederquerschnittreifen" haben eine relativ geringe Reifenhöhe. Damit wird die Walkarbeit minimiert und die Steifigkeit der Seitenwand erhöht, womit ein besseres Fahr- und Kurvenverhalten erreicht wird. Dies geht allerdings zu Lasten der Eigenfederung der Reifen, je niedriger der Querschnitt, desto härter der Reifen.
Früher war ein " 70er" Reifen schon sehr Niederquerschnitt, heute geht es bis zu Reifenhöhen um die 30 runter.
Von einem Niederquerschnittsreifen spricht man heute, wenn das Verhältnis kleiner als 50 % beträgt.
Ein älterer Reifen, welcher diese Angabe nicht besitzt, also z.B. 145 R13, hat automatisch einen Querschnitt von 82.
Irgendwann hat man sich geeinigt, dass der "Normquerschnitt" bei 80 liegt und auch mit angegeben wird. Der Unterschied von 82 zu 80 ist laut Vereinbarung zu vernachlässigen. Somit gibt es heute nur noch neue Reifen, welche die Bezeichnung 80 tragen. Diese dürfen aber problemlos auf Fahrzeuge montiert werden, bei denen noch die alte Bezeichnung in den Fz-Papieren steht.
Reifen, die höhere Querschnitte als 82 haben, werden Ballonreifen genannt. Gibt es aber heute praktisch nur noch sehr selten, auf Oldies oder geländegängigen Fahrzeugen etwa.
R : Reifenbauart. R bedeutet Radialbauweise, nichts oder ein " - " bedeutet Diagonalbauweise der Karkasse.
Bei Krafträdern findet man auch manchmal ein " B ". Dies bedeutet "Bias-Belted". Das sind Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse, also eine Mischung.
13 : Reifeninnendurchmesser in Zoll. Damit kann man den Reifen einer Felge im Durchmesser zuordnen. Dieser muss zwingend gleich sein.
( Gab schon Fragen diesbezüglich, deswegen der Hinweis;) )
78 : Load Index ( LI )
T : Speed Index ( SI )
Der Load-Index ( LI ) (Tragfähigkeitskennzahl oder Tragfähigkeitsindex) ist eine Zahl am Ende der Größenbezeichnung: Die Zahl gibt Aufschluss über die Tragfähigkeit des Reifens, welche in einer Tabelle genormt zugeordnet werden.
LI 78 bedeutet z.B. 425 kg Tragfähigkeit pro Reifen. Einfach die höchste zulässige Achslast im Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung 1 ( ZB 1) durch 2 teilen, dann bekommt man den Lastindex, der mindestens gefordert wird.
Diese Werte gelten natürlich für den statischen Zustand. Hierbei sind Reserven für Lastspitzen im dynamischen Zustand einbezogen.
Wie sich dieser LI errechnet, wird hier erklärt: http://www.kfztech.de/gast/manfred_s..._am_reifen.htm
Bei manchen Reifen sind allerdings Einschränkungen zu beachten:
Bei Reifen mit SI "V" ist der LI nur bis 210 km/h gültig. Bei Fahrzeugen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ( bbH) über 210 ist nach einer festgelegten Tabelle der LI abzuwerten, d.h. der Reifen trägt bei 240 bbH nur noch ca. 91 % des mit dem LI angegebenen Gewichts.
Bei Reifen mit SI "W" ist der LI nur bis 240 km/h gültig. Bei Fahrzeugen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ( bbH) über 240 ist nach einer festgelegten Tabelle der LI abzuwerten, d.h. der Reifen trägt bei 270 bbH nur noch ca. 85 % des mit dem LI angegebenen Gewichts.
Reifen mit SI " Y " ähnlich.
Bei reinen ZR-Reifen, welche nicht die Doppelbezeichnung mit SI und LI zusätzlich führen, ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung des Herstellers nötig, oder es steht die Gewichtsangabe in kg auf der Seitenwand. Diese Reifen gibt es aber heute nur noch selten.
Die Tragfähigkeit eines Reifens ist von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit und dem Luftdruck abhängig.
Es gibt Spezialfälle, wo der LI niedriger sein darf als die halbe zulässige Achslast.
Z.B. bei Anhängern mit Tragfähigkeitszuschlag gemäß WDK 195 oder Nutzfahrzeugen ( NFZ), deren bbH niedriger ist als für den Reifen zugelassen. Hierfür gibt es Tabellen mit Tragfähigkeitszuschlägen in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit.
Dies gilt jedoch nicht für PKW und leichte NFZ.
Wenn jedoch ein Anhänger für Tempo 100 nach der 9. AusnVO zur StVO zugelassen werden soll, dürfen die Reifen diesen Zuschlag nicht haben, nicht älter als 6 Jahre sein ( also auch alle 6 Jahre zu erneuern!) und müssen min. " L " als SI haben.
Kleiner Auszug aus der LI-Tabelle:
LI...kg
74 375
75 387
76 400
77 412
78 425
79 437
80 450
81 462
82 475
83 487
84 500
85 515
86 530
87 545
88 560
89 580
90 600
91 615
92 630
93 650
94 670
95 690
96 710
97 730
98 750
99 775
100 800
101 825
102 850
103 875
104 900
105 925
106 950
107 975
108 1000
109 1030
Der Speed Index ( SI ) ist ein Geschwindigkeits-Symbol, ein Buchstabe am Ende der Größenbezeichnung, der über die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit des Reifens Auskunft gibt.
Bei Reifen mit M&S-Kennzeichnung (Winterreifen) darf der SI unterschritten werden, wenn ein Aufkleber mit der max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen im Sichtfeld des Fahrers angebracht wird.( Im Gesetzestext heißt es " ...sinfällig angegeben wird" , die Aufkleber sind aber die gängigste Variante.)
Kleiner Auszug aus der SI-Tabelle: :
Q: bis 160 km/h
R : bis 170 km/h ( sehr selten...)
S : bis 180 km/h
T : bis 190 km/h,
U : bis 200 km/h,( sehr sehr selten, ob überhaupt?...)
H : bis 210 km/h
V : bis 240 km/h
W: bis 270 km/h
Y : bis 300 km/h
ZR: über 240 km/h
Zu beachten sind bei der Auswahl des SI, dass auf die bbH oft ein Zuschlag nach einer bestimmten Formel dazugerechnet werden muss.
Dies gilt dann nicht, wenn der Hersteller nachweist, dass kein Fahrzeug der Serie innerhalb der Toleranzen schneller fährt als im Schein angegeben.
Ein Hersteller hat z.B. 190 als bbH angegeben und T-Reifen serienmäßig genehmigt. Dann greift die Toleranzformel nicht. Dies ist manchmal bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung der Fall.
Für Sportwagen jenseits der 300km/h-Grenze gilt: Ein ZR-Reifen muss in den Fahrzeugpapieren mit Markenbindung und genauer Bezeichnung eingetragen sein, also z.B. Pirelli P Zero.
Weitere Kennzeichnungen:
C : Z.B. recht gängig: 185 R 14 C.
Ein C in der Reifenbezeichnung bedeutet "Carrier". Diese sind für leichte Nutzfahrzeuge entwickelt und besitzen eine steifere Karkasse.
Bei diesen "C-Reifen" ist zu beachten, dass deren relativ hohe Tragfähigkeit nur mit dementsprechend hohem Luftdruck ( nach Herstellerangaben ) eingehalten werden kann!
reinforced : Kann man frei mit " verstärkt" übersetzen.
Findet man häufig bei Transportern oder Vans mit hohen Achslasten.
VORSICHT!!! Ein C-Reifen und ein "reinforced"-Reifen sind sehr unterschiedlich im Aufbau und sollten nicht gemischt auf einem Fahrzeug montiert werden!
Anm.:Fachgremien haben beschlossen, dass die gemischte Verwendung von Normalen, Reinforced- und C-Reifen achsweise auf einem Fz zulässig ist, unabhängig vom Eintrag in den Fahrzeugpapieren bzw. wie es mit der BE des Fz genehmigt wurde. In wie weit das technisch sinnvoll erscheint mag ich allerdings nicht kommentieren, ich verweise hierzu nur auf die Luftdruckproblematik!
Diese Zusätze sind nur als Empfehlung zu sehen, d.h. solange Größe, LI und SI passen, dürfen die Reifen jederzeit wie´s beliebt achsweise montiert werden.
M&S oder M+S : Der Reifen ist für Matsch und Schnee, also Winter, geeignet.
Um das Schneeflockensymbol tragen zu dürfen ist ein test nach astm 1805 notwendig(ty)
Wie es sich aber mit US-Reifen verhält, bei denen auch einige dieses M+S aufgedruckt haben, es sich aber dem Profil nach aber um reine Sommerreifen handelt, ist nicht klar.
Ein Winterreifen sollte m.E. mindestens ein Lamellenprofil aufweisen.
Für Ergänzungen und Neuigkeiten hierzu bitte PN an mich
DOT und eine 3 oder 4 Stellige Zahl : Herstellungsmonat/Jahr.
Das DOT bedeutet "Department of Transportation", ähnlich unserem KBA, hat aber als Reifenbezeichnung an sich keine wichtige Bedeutung. Das Herstellungsdatum befindet sich immer nach dem DOT, und meist nur auf einer Seite des Reifens.( Daher auch die DOT-Seite genannt )
3-Stellig: 1. und 2. Zahl gibt die Woche, 3. Zahl das Jahr an. Wenn ein
Dreieck dahinter ist, handelt es sich um 1990 bis 1999, z.B. 345 mit Dreieck: 34. Woche 1995
ohne Dreieck 1980 bis 1989: z.B. 345 ohne Dreieck: 34. Woche 1985
4-Stellig: Seit dem Jahr 2000 sieht es so aus:
2401: 24. Woche 2001.
E mit Zahlen danach, z.B. E1 00 0815 : Seit 1.10.1998 muss jeder Reifen eine EG-Bauartgenehmigung aufweisen.
studless : Bei manchen Winterreifen zu finden, die in nördlicheren Breitengraden produziert werden. Soll heißen, dass diese keine "Spikes" besitzen, welche bei uns schon seit vielen Jahren verboten sind.
regroovable : Nachschneidbar. Dies findet man nur auf Nutzfahrzeugreifen. Bei diesen darf das Profil vor Erreichen der Mindestprofiltiefe um einen bestimmten, vom Hersteller festgelegten Betrag, nachgeschnitten werden. Meist um die 2 bis 3 mm.
Bei der Verwendung gibt es eigentlich nur eine Einschränkung: Busse (KOM), die für Tempo 100 zugelassen sind, dürfen an der Vorderachse keine nachgeschnittenen Reifen montiert haben.
M/C :(a.d.engl: Motorcycle)
Findet sich nur auf Kraftrad-Reifen. Diese werden zur Vermeidung von Verwechslungen mit PKW-Reifen gleicher Dimension entsprechend gekennzeichnet.
PR : PlyRating
Steht für Karkassenfestigkeit. Findet man noch bei Traktorreifen,LeichtLKWReifen oder Kleinkraftradreifen.
Davor steht eine Zahl, meist 4 PR oder 6 PR. Bei Reifen gleicher Größe bedeutet höhere PR – Zahl auch höhere Tragfähigkeit. Also quasi der Vorgänger des heutigen Load-Index.
Die Tragfähigkeit eines Reifens ergibt sich in erster Linie durch den Reifenfülldruck, die Aufstandsfläche und das Volumen. Die Angabe der Lagen (ply) an Stahl oder Textilcord spricht die Festigkeit der Karkasse an. Ein Reifen mit mehreren Lagen verdaut Schlaglöcher als auch Femdkörper auf der Straße problemloser.(ty)
TL : Tubeless - Schlauchlos
TT : Tubetype - Reifen darf nur mit Schlauch verwendet werden.
Es gibt auch die Mischform TT/TT also Reifen die sowohl mit Schlauch als auch ohne schlauch gefahren werden dürden. Es sollte keiner auf die Idee kommen einen TL mit Schlauch zu fahren. Es gibt Fabrikate (die fuel safer Varianten von Firestone) die durch ihre Innenbeschichtung eine Verklebung von Karkasse und Schlauch bedingen. Bei Motorradreifen kann die Beachtung von TT, TL oder TT/TL dann auch "lebenserhaltend" sein.(ty)
XL : Extra Load, also für höhere Belastungen geeignet. Auch erkennbar am höheren LI im Gegensatz zu den "Durchschnittlichen" ( wenn man unterschiedliche Reifen der selben Dimension vergleicht). Heißt, dass der Reifen auch für schwerere Fz geeignet ist, welches eine relativ kleine Dimension fahren darf. Hat allerdings nur empfehlenden Charakter, ist also keine Vorgeschriebene Kennzeichnung. Wichtig ist, dass der LI passt.
zulässige Profiltiefe :
§ 36 (2)StVZO: Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm. |
Die Lauffläche des Reifens ist der Teil, der nass wird beim Abrollen auf feuchtem Untergrund.
In diesen Hauptprofilrillen sind am Umfang kleine Stege erhöht.
Diese Stege heißen TWI ( Tread Wear Indicator). Am Rand des Reifens findet sich diese Aufschrift ganz klein, wo die Stege sein sollen.
Wenn auch nur einer mit der Lauffläche bündig ist, ist die Mindestprofiltiefe erreicht, und auch ziemlich schnell überschritten. Dies hat 50 € Bußgeld zzgl. Verwaltungsgebühren und 3 Punkte zur Folge.
Bei 4 abgefahrenen Reifen gibt es aber nicht 12 Punkte, wie des öfteren behauptet wird. Dies gilt pro "Tat", nicht pro Reifen.
An welchen Stellen diese TWI´s sind, entscheidet jeder Refenhersteller für seine Modelle selber, sie müssen nur den gesetzlichen Anforderungen genügen. Die Randbereiche zählen hier nicht dazu! Abgefahrene Reifenschultern sind also nicht im Rahmen der Pofiltiefenmessung zu beanstanden.
Wenn allerdings sich bereits der Unterbau der Karkasse abzeichnet , d.h. die Deckschicht bereits vollständig abgefahren ist, könnte es als Gefährdung ausgelegt werden, bei der HU nach § 29 StVZO jedenfalls wäre dies m.E. zu beanstanden.
Diese gesetzliche Profiltiefe gilt sowohl für Sommerreifen als auch für Winterreifen. Andere Grenzmaße haben lediglich empfehlenden Charakter.
Abrollumfang :
Nach DIN 70020 ist das die Wegstrecke, die bei einer Radumdrehung bei 60 km/h Fahrzeuggeschwindigkeit tatsächlich zurückgelegt wird. (korrekter Luftdruck und definierte Radlast vorausgesetzt)
Dieser Abrollumfang kann nicht einfach mit Reifenradius/-durchmesser (Konstruktionsdurchmesser) und Kreisformel ausgerechnet werden. Die so errechneten Werte liegen über dem tatsächlichen Abrollumfang, da der tatsächliche Radius durch das Eindrücken des Reifens an der Fahrbahnaufstandsfläche kleiner ist.
Der Abrollumfang ist für Änderungen der Bereifung an Fahrzeugen sehr wichtig, da dadurch die Gesamtübersetzung des Fahrzeugs beeinflusst wird.
Er ist für jeden Reifen aus Tabellen, z.B. im Reifenhandbuch (siehe z.B. obiger Link), zu entnehmen.
Bezeichnungen von Felgen: ( Ein Zoll sind 2,54 cm )
Eine beispielhafte, recht gängige Größe:
7,5 Jx 16 H2 ET 34
7,5: Felgenbreite in Zoll. Auch Maulweite genannt. Gemessen innen am Felgenhorn, nicht außen!
J : Felgenhornform und -größe.
Bei japanischen Modellen auch manchmal " JJ ".
Nach DIN 7818, Blatt1 ist das J-Horn 17,3 mm ; das K-Horn 19,6 mm und das JK-Horn 18 mm hoch.(Wobei letztere eigentlich nur im Nutzfz-Bereich vorkommen)
x : Tiefbettfelge. Wird meist fälschlich als "Mal" genannt.
Z.B. 7,5Jx16
Nicht "SiebeneinhalbJotmalsechzehn", sondern "SiebeneinhalbJotickssechzehn"
16: Felgendurchmesser in Zoll. Gemessen am Sitz des Reifens, nicht außen am Felgenhorn!
H2: Gibt den Felgenhump an.
Dies ist eine Erhöhung innen in der Felge, die verhindern soll, dass ein Reifen unter extremer Seitenkraft vom Felgenhorn innen weggedrückt wird und evtl. sogar in das Tiefbett rutscht, was einen plötzlichen Druckverlust zur Folge hat.
ET 34 : Einpresstiefe in mm, hier 34 mm. Auch manchmal " IS", z.B. bei original BMW-Felgen.
Die ET ist das Maß von der Senkrechten Radmittelebene zur Anschlussfläche.
Die ET ist normalerweise positiv. D.h. wenn die Zahl abnimmt, wandert das Rad weiter nach außen und umgekehrt. Diese Zahl kann auch negativ sein, also z.B. ET - 15 .
Weil sich die Fragen hierzu häufen: Ja, die ET ist eine sehr wichtige Kenngröße, weil sie eine sehr entscheidende Rolle in punkto Fahrverhalten und Freigängigkeit spielt.
Wird die ET größer, d.h. das Rad geht nach innen, kann die Freigängigkeit zu Karosserieteilen innen (beim Einschlagen), Brems-,Lenkungs- und Fahrwerksteilen nicht mehr ausreichen. In diesem Zusammenhang muss auch darauf geachtet werden, dass bei Schwimmsattelbremsen bei neuen Bremsen der Sattel näher an der Felge ist als bei Abgenutzten.
Wird die ET kleiner, geht das Rad nach außen. Es kann zu Freigängigkeitsproblemen an der Karosserie kommen. Wenn die ET zu klein wird, wird evtl. die 2% Spurweitenänderungsgrenze überschritten ( bei Fz mit Leiterrahmen 4%), und es ist ein Nachweis der Fahrwerksfestigkeit erforderlich. Entweder ist dieser bei den Rädergutachten enthalten, oder er muss gesondert angefordert werden.
Außerdem ergibt sich manchmal bei zu kleiner ET an der VA ein ungünstiger Lenkrollhalbmesser, durch den Störeinflüsse am Rad beim Fahren verstärkt werden, d.h. Spurrillen oder unterschiedliche Fahrbahnreibzustände li.u.re. können dann zu unmittelbaren und manchmal auch schwer zu kontrollierbaren Lenkradbewegungen führen.
Es sei auch angemerkt, dass bei gleicher ET die Felgen sich doch auch in der Form der Radschüssel unterscheiden und nicht ein beliebiges Rad mit gleichen Abmessungen ohne Abnahme montiert werden darf.
Außerdem:
LK 100: Gibt den Lochkreisdurchmesser in mm an. Steht nicht bei allen Felgen dran.
Mittenzentrierung : Nicht bei allen Felgen nötig. Der Käfer z.B. oder der T3-Bus werden rein über die Radbolzen zentriert. Moderne Fahrzeuge haben die aber meist.
Wenn eine Mittenzentrierung vorhanden ist, muss die Felge auch zum Fahrzeug passen, da diese Größe nicht genormt ist.
Leichtmetallfelgen werden oft mit einem sehr großen Mittenloch produziert und mittels Zentrierringen aus Kunststoff auf den erforderlichen Durchmesser gebracht.
Zulässige Radlast : Steht nur in ganz seltenen Fällen auf der Felge.
Die Radlast ist von der Bestimmung her wie der LI beim Reifen.
Welche Radlast eine Felge verkraftet, kann nur über ein Festigkeitsgutachten nachgewiesen werden.
Eine gültige Festigkeitsprüfung eines Sonderrades muss nach der "Rili für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger; BMV/StV 13/36.25.07- 20.01 vom 25. 11. 1998, VkBl S 1377" erfolgt sein. Zu finden ist Diese in oben genanntem Verkehrsblatt und der Erl.42 zu §30 StVZO.
Diese Rili wurde durch den technischen Fortschritt aus der "Rili für die Prüfung von Sonderrädern für Pkw und für Krad vom 27. 7. 1982 (VkBl S 276)" weiterentwickelt und es wurde diese Richtlinie auch für die Prüfung zur Erteilung der ECE-Genehmigung "ECE R124: Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Rädern für Personenkraftwagen und ihre Anhänger für Sonderräder" herangezogen.
Zur Klarstellung: Wenn demnächst Räder mit dieser ECE-Kennzeichnung auftauchen, sind diese nicht zwingend wegen dem "E-Prüfzeichen" eintragungsfrei!
Räderbefestigung : Es gibt 2 Arten von Befestigungen an den Radmuttern oder Radschrauben : Kugelform und Kegelform.
Es ist zwingen zu beachten, dass sowohl die Art, als auch bei Kegel der Winkel (meist 60°) eingehalten ist. Sonst kann es zu einem Lockern der Verbindung kommen.
Zur Korrektur des Lochkreises werden auch sogenannte Versatzschrauben ( von SCC z.B.) angeboten, welche dann allerdings einen Festigkeitsnachweis benötigen.
Mittlerweile sind diese Schrauben nur noch zugelassen, wenn sie im Gutachten der Felgen explizit aufgeführt sind. Ansonsten ist eine Einzelabnahme nicht mehr zulässig!
Diese Korrektur kann allerdings nur in engem Rahmen stattfinden, z.B. von LK 98 auf LK 100.
Grafik über die verschiedenen Daten einer Felge: